Tanja Crismann

Hundeschule Hund und Mensch

Sachkundenachweis

Als zertifizierte Trainerin bin ich berechtigt Sachkundenachweise für Hunde bestimmter Rassen sowie für große Hunde gemäß den rechtlichen Vorgaben in NRW auszustellen. Dies umfasst folgende Bereiche:

+ Sachkundebescheinigungen für Hunde bestimmter Rassen: Diese Bescheiningung ist nach §10 Abs. 3 LHundG NRW erforderlich, um nachzuweisen, dass der Halter über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Hunden bestimmter Rassen verfügt.
+ Sachkundebescheinigungen für große Hunde: Gemäß §11 Abs. 3 LHundG NRW ist der Sachkundenachweis auch für Hunde erforderlich, die über eine bestimmte Größe und/oder Gewicht hinausgehen.
+ Verhaltensprüfungen: Ich bin autorisiert, Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen nach §10 Abs. 2 LHundG NRW durchzuführen. Diese Prüfung kann zur Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht führen, sofern der Hund das geforderte Verhalten zeigt.
Die Prüfungen und Bescheinigungen sind darauf ausgelegt, die Eignung des Halters und die Sicherheit im Umgang mit dem Hund zu gewährleisten.


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